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Das Verfahren auf einen Blick
Kläger: Fürstentum Liechtenstein

Beklagter: Bundesrepublik Deutschland

Gericht: Internationaler Gerichtshof in Den Haag

Sonderbeauftragter und Verfahrensbevollmächtigter des Fürstentums Liechtenstein: Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert, Düsseldorf

Counsels

Professor Dieter Blumenwitz (Universität Würzburg)
Professor James Crawford (Universität Cambridge)
Professor Gerhard Hafner (Universität Wien) und
Professor Alain Pellet (Universität Paris X-Nanterre)

Ziele der Klage

Der Internationale Gerichtshof soll feststellen, dass Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen verletzt.

Die Bundesrepublik soll verpflichtet werden, liechtensteinisches Auslandsvermögen nicht als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln, das zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden darf. Damit soll das Vermögen der liechtensteinischen Staatsangehörigen und Unternehmen vor künftigen Rechtsverletzungen durch Dritte sicher sein.

Deutschland soll verpflichtet werden, die betroffenen liechtensteinischen Staatsangehörigen und Unternehmen zu entschädigen; die Höhe dieser Leistungen soll in einem separaten Verfahren festgesetzt werden.

Chronologie

Ab 1995 Wechsel der deutschen Position

Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte, bestätigt im Jahre 1998 durch das Bundesverfassungsgericht, wird liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei wie deutsches Auslandsvermögen behandelt. Es kann, so die Gerichte, zur Begleichung deutscher Reparationsschulden gegenüber der Tschechischen und der Slowakischen Republik herangezogen werden. Deutsche Gerichte und die Bundesregierung beziehen sich seither darauf, dass der Staat Liechtenstein und seine Staatsangehörigen "Teil der deutschen Nation" seien.

1998-2000 Diplomatische Konsultationen
Zweijährige diplomatische Konsultationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Liechtenstein brachten keine Lösung. Deutschland lehnt jede völkerrechtliche Haftung ab und weigert sich, Liechtenstein für entstandene Vermögensverluste zu entschädigen.
1. Juni 2001
Liechtenstein reicht Klage vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

28. März 2002
Liechtenstein legt die schriftliche Begründung der Klage vor (sogenanntes Memorial).

Weitere Prozessschritte

Innerhalb von drei Monaten hat Deutschland Gelegenheit, zur Zulässigkeit der Klage Stellung zu nehmen.

Liechtenstein kann dann wieder auf die Argumentation Deutschlands reagieren.

Der Internationale Gerichtshof wird anschließend über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.