Herr Minister, das Fürstentum klagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag der fortgesetzten Verletzung des Völkerrechts seit 1998 an. Warum?
Bei der Klage geht es im Kern um die Frage, wie Deutschland seit 1998 liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der früheren Tschechoslowakei behandelt, das nach dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Bene-Dekrete von den damaligen tschechoslowakischen Machthabern entschädigungslos enteignet worden war. Gemäß einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, vom 28. Januar 1998 behandelt Deutschland dieses Vermögen als deutsches Auslandsvermögen, das zum Zwecke von deutschen Reparationszahlungen herangezogen werden kann. Dies ist ein wesentlicher Wechsel in der bis dahin von Deutschland vertretenen Position. Deutschland akzeptiert damit erstmals, dass die Tschechoslowakei seinerzeit liechtensteinisches Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zum Zwecke der Begleichung deutscher Reparationsschulden heranziehen durfte. Deutschland weigert sich aber bisher, hierfür eine Entschädigung zu leisten. Vereinfacht ausgedrückt: Deutschland hat mit dem Geld anderer Leute also liechtensteinischer Staatsbürger Teile seiner Kriegsschulden bezahlt.
Wer ist von dieser Haltung der Bundesrepublik Deutschland konkret betroffen?
Betroffen sind nach unseren Schätzungen etwa 60 Familien sowohl Familien, die direkt oder indirekt mit dem Fürstenhaus verbunden sind, als auch andere Bürger unseres Landes. Sie besaßen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei Ländereien, Immobilien mit Inventar, Kunstgegenstände und Wirtschaftsunternehmen, die entschädigungslos enteignet worden sind.
Sie klagen also in erster Linie, weil Eigentumsrechte der Bürger Liechtensteins missachtet werden?
Es geht uns um zwei Dinge. Ganz obenan steht, dass Deutschland seit 1998 unsere Eigenstaatlichkeit missachtet. Liechtenstein ist ein neutraler und souveräner Staat: Unsere liechtensteinischen Staatsangehörigen sind keine deutschen Staatsbürger und waren es nie. Besonders schwerwiegend werten wir, dass Liechtenstein und seine Staatsangehörigen von deutscher Seite mittlerweile mehrfach offiziell als Teil der deutschen Nation bezeichnet worden sind mit der Begründung, dass unsere Landessprache Deutsch sei. Diese merkwürdige Position ist eine krasse Missachtung Liechtensteins als eigenständiger Staat. Und sie negiert, was geschichtlich und von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt ist: Liechtenstein existiert seit 1806 als freier und souveräner Staat. Der zweite Punkt ist für uns, dass Eigentumsrechte der Bürger Liechtensteins missachtet werden und sich Deutschland weigert, hierfür Entschädigung zu leisten.
Sie sagen, Sie müssen zu äußersten diplomatischen und rechtlichen Mitteln greifen. Haben Sie denn wirklich alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft?
Ja. Es haben zwei Jahre lang diplomatische Konsultationen auf Beamten- und Expertenebene stattgefunden. Die deutsche Seite hat aber die Aufnahme diplomatischer Verhandlungen verweigert und gleichzeitig offiziell festgestellt, dass ein Disput mit dem Fürstentum Liechtenstein besteht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Klage beim Internationalen Gerichtshof einzureichen, um entsprechende Streitigkeiten durch die zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen klären zu lassen. Auch Deutschland hat in den diplomatischen Konsultationen den Internationalen Gerichtshof als eine durchaus akzeptable Möglichkeit der Streiterledigung anerkannt. Die Anrufung internationaler Gerichte zur Klärung von Rechtsfragen und Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten ist nicht Ausdruck konfrontativen Verhaltens, sondern lässt das Vertrauen der Parteien in das Recht und seine Institutionen erkennen.
Die neue deutsche Position ist im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung um ein Bild aus dem Besitz der Fürstenfamilie entstanden. Warum unterstützt der Staat diese bisher erfolglose private Klage, indem er vor den Internationalen Gerichtshof zieht?
Es geht hier nicht um private und privatwirtschaftliche Interessen der Fürstenfamilie, sondern um die berechtigten Interessen und Rechte des souveränen Staates Liechtenstein, die seit 1998 von der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt missachtet werden. Bei der Klage vor dem Internationalen Gerichtshof handelt es sich um eine Staatenklage. Übrigens: Erfolglos sind die als Privatperson angestrengten Verfahren des Fürsten nicht. Seine Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg ist und dies ist äußerst ungewöhnlich in allen Punkten für zulässig erklärt worden.
Haben Sie internationale Verbündete?
Hier klagt einzig und allein das Fürstentum Liechtenstein für die Anerkennung staatlicher Souveränität und für seine Staatsangehörigen gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil wir uns in unseren Souveränitätsrechten beeinträchtigt sehen. Dass der Fall völkerrechtlich weitreichende Implikationen hat, liegt auf der Hand. Denken Sie nur an andere neutrale Staaten während des Zweiten Weltkriegs und daran, dass die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs mit Deutschland keinen förmlichen Friedensvertrag abgeschlossen haben. Aber: Wir konzentrieren uns auf Liechtenstein und werden für die Wahrung unserer Rechte eintreten.