Wappen
Der Fall
Die Verfahrensbeteiligten
Das Fürstentum Liechtenstein
Die Hintergründe
Das Pressematerial
Pressemeldungen
Download Pressemappe
Fotos
Klammermaterial für TV
Archiv
Deutschland vor UN-Gericht
Vaduz/Den Haag, 11. Juni 2004. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wird ab Montag, 14. Juni, für eine Woche über die Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt. Liechtenstein sieht sich durch Deutschland in seiner staatlichen Souveränität und Neutralität verletzt. Nach Auffassung des Fürstentums behandelt Deutschland liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen und zieht es zur Begleichung deutscher Reparationsschulden heran.

Der IGH in Den Haag ist die zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen. Das Fürstentum Liechtenstein beantragt, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Der IGH soll feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt hat und eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und Verluste leisten muss.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist zunächst die Zulässigkeit der Klage. Beide Seiten haben bis Freitag, 18. Juni, Gelegenheit, ihre Positionen vor dem IGH zu erläutern. Das Gericht wird dann über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.

Hinweis für die Redaktion:

Für Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sonderbeauftragter und
Verfahrensbevollmächtigter
des Fürstentums Liechtenstein
Dr. Alexander Goepfert
- Pressestelle -
Tel.: 0049 - 211 - 49 79 - 990, - 991, - 992
Fax: 0049 - 211 - 49 79 - 999
E-Mail: presse@liechtenstein-icj.case.com