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Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland
Vaduz/Den Haag, 11. Juni 2004. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wird ab Montag, 14. Juni, für eine Woche über die Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt. Liechtenstein sieht sich durch Deutschland in seiner staatlichen Souveränität und Neutralität verletzt. Nach Auffassung des Fürstentums behandelt Deutschland liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen und zieht es zur Begleichung deutscher Reparationsschulden heran.

Die Klage
Das Fürstentum Liechtenstein sah sich im Juni 2001 zur Wahrung seiner Souveränitätsrechte und im Interesse seiner Staatsbürger zum Gang vor den IGH gezwungen, da sich die Bundesrepublik Deutschland nach mehrjährigen diplomatischen Konsultationen geweigert hat, auch nur in Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten. Die Entscheidung über die Einreichung der Klage fiel mit Regierungsbeschluss vom 23. Januar 2001.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 14. - 18. Juni 2004 war zunächst die Zulässigkeit der Klage. Beide Seiten haben bis Freitag, 18. Juni, Gelegenheit, ihre Positionen vor dem IGH zu erläutern. Nach Auffassung des Fürstentums behandelt Deutschland liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen und zieht es zur Begleichung deutscher Reparationsschulden aus dem Zweiten Weltkrieg heran. Damit, so die Argumentation, missachtet Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins und verletzt die Eigentumsrechte der liechtensteinischen Staatsangehörigen.

Vertreten wird das Fürstentum Liechtenstein durch den Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert aus der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.

Ziel des Verfahrens
Der IGH soll als zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt. Die Klageschrift rügt, dass Deutschland die Eigenstaatlichkeit des seit 1806 souveränen und in beiden Weltkriegen neutralen Staates Liechtenstein missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen verletzt. Entsprechend beantragt Liechtenstein beim IGH, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Der IGH soll feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt hat und eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und Verluste leisten muss.

Unmittelbar Geschädigte sind insbesondere eine Reihe liechtensteinischer Familien, deren Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach 1945 auf der Grundlage der "Beneš-Dekrete" entschädigungslos enteignet worden war. Betroffen sind unter anderem erheblicher Land- und Forstbesitz, Häuser und Schlösser mit Inventar, Kunstgegenstände sowie Wirtschaftsbetriebe.

Hintergrund
Die deutsche Bundesregierung hatte in den diplomatischen Konsultationen den Standpunkt bekräftigt, dass dieses von den damaligen Machthabern in der Tschechoslowakei konfiszierte Vermögen liechtensteinischer Staatsbürger wie deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sei und zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden könne. Das Auswärtige Amt beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998.

Um den Forderungen des Staates und seiner Staatsbürger Nachdruck zu verleihen, hat Liechtenstein einen hochkarätigen juristischen Beraterkreis berufen. Neben dem Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert, gehören hierzu die international renommierten Völkerrechtler Professor Dr. Dieter Blumenwitz (Universität Würzburg), Professor Dr. Thomas Bruha (Universität Hamburg), Professor Dr. James Crawford aus Cambridge (Spezialberichterstatter zum Thema "Völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit" der International Law Commission der Vereinten Nationen), Professor Dr. Gerhard Hafner (Universität Wien) und Professor Alain Pellet (Universität Paris X-Nanterre).

Gleichfalls macht das Fürstentum Liechtenstein von seinem Recht Gebrauch, für das Verfahren einen "Ad hoc-Richter" in den 15-köpfigen Internationalen Gerichtshof zu berufen. Ernannt wurde der weltweit anerkannte Völkerrechtler und langjährige Berater des Britischen Aussenministeriums, Professor Sir Franklin Berman, der zahlreiche Prozesse vor dem IGH und verschiedenen Schiedsgerichten geführt hat.