Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland
Nach der mündlichen Anhörung vom 14. bis 18. Juni 2004 vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) zur Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland, wird das Gericht nunmehr am 10. Februar 2005 über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.
Das Fürstentum Liechtenstein hatte am 1. Juni 2001 gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Völkerrechts Klage beim IGH erhoben. Deutschland muss sich damit erstmalig allein vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten.
Der Internationale Gerichtshof wird die Entscheidung zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen: http://www.icj-cij.org
Der
Sachverhalt
Das Fürstentum Liechtenstein sieht seine Eigenstaatlichkeit missachtet und die Eigentumsrechte und Neutralität seiner Staatsbürger verletzt. Der Internationale Gerichtshof soll darüber entscheiden, dass Deutschland durch seine Entscheidung, liechtensteinisches Vermögen zur Begleichung deutscher Reparationszahlungen heranzuziehen, zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt.
Klage
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 22. Juni 2001 den Klageantrag des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist die zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen und entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten.
Ad hoc-Judge Professor Sir Franklin Berman
Das Fürstentum Liechtenstein hat in dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof einen judge ad hoc benannt.