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Das Fürstentum Liechtenstein erhebt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Völkerrechts vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Der Fall
Die Verfahrensbeteiligten
Das Fürstentum Liechtenstein
Die Hintergründe
Das Pressematerial
Archiv
(11. Februar 2005)
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat in seiner Sitzung am 10.02.2005 eine wichtige Klarstellung für Liechtenstein getroffen: Die Ansprüche Liechtensteins wegen einer Verletzung seiner staatlichen Souveränität durch die Beschlagnahme liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der früheren Tschechoslowakei im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg sind nicht gegen Deutschland zu richten.